7.1 Die Dolder Hotel AG als Arbeitgeberin
Was haben wir bereits erreicht?
Arbeitgeberpositionierung und Arbeitskultur. Seit der Wiedereröffnung 2008 ist Weiterbildung fester Bestandteil unserer Unternehmens-DNA. Die Erfahrungen der Pandemie haben uns gezeigt, dass zeitgemässe Mitarbeitendenförderung weit mehr erfordert als Kursangebote und strukturierte Beurteilungsgespräche. 2022 haben wir deshalb eine umfassende HR-Roadmap entwickelt, die bestehende Angebote ergänzt und neue Schwerpunkte setzt.
Die Dolder Hotel AG ist seit 2024 als Top Employer Schweiz zertifiziert. Die jährliche Rezertifizierung basiert auf einem strukturierten Evaluationsprozess über sechs HR-Bereiche und rund 20 Themenfelder nach international anerkannten Standards. Die Ergebnisse liegen erneut über dem Branchenbenchmark und bestätigen die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Arbeitskultur.
Betriebliche Gesundheitsförderung. Mit der Einführung der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) wurde ein zentrales neues Handlungsfeld geschaffen. Das Programm umfasst heute New-Work-Ansätze zur Förderung gesunder Arbeitswelten, jährlich wechselnde Fokusthemen, ein vielseitiges Sport- und Aktivitätenangebot, Mediation und Beratung sowie die Arbeitsgruppe «Health Ambassadors». Unser Ziel ist es, die Mitarbeitenden zu sensibilisieren und ihre Resilienz zu stärken.
Soziale Inklusion. Um einen Beitrag zur sozialen Integrität zu leisten, arbeiten wir mit verschiedenen Institutionen zusammen und bieten jährlich zwei bis drei Einsatzplätze für Menschen in besonderen Lebenssituationen an – sei es aufgrund von Krankheit, sozialer Benachteiligung oder Migration. Die betreffenden Vorgesetzten werden gezielt geschult, die Mitarbeitenden seitens HR eng begleitet.
Flexible Arbeitsmodelle. Teilzeitarbeitsmodelle – auch im Führungsbereich –, Homeoffice und Sabbatical-Möglichkeiten bilden eine ausgewogene Mischung, die Verantwortungsbewusstsein in einer sich wandelnden Arbeitswelt zeigt.
Aus- und Weiterbildung. Die Dolder Hotel AG sieht den Gästeservice als Berufung und legt daher besonderen Wert auf die Nachwuchsförderung. Das Weiterbildungsangebot ist in einem umfassenden Personalentwicklungskonzept verankert: Alle berufsrelevanten Schulungen sind verpflichtend, ergänzt durch freiwillige Angebote, Crosstrainings zwischen Abteilungen und ein Buddy-System für das Onboarding. Per 31. Dezember 2025 waren 23 Lernende in vier Berufen in Ausbildung: Koch/Köchin EFZ, Restaurationsfachperson EFZ, Hotelkommunikationsfachperson EFZ und Kauffrau/Kaufmann EFZ Hotel-Gastro-Tourismus. Engagierte Berufsbildnerinnen und Berufsbildner begleiten die Nachwuchskräfte auf ihrem Weg zu qualifizierten Fachleuten. Die Dolder Hotel AG wurde 2024 von HotellerieSuisse als «Top Ausbildungsbetrieb Stufe zwei» zertifiziert und ist Teil des Förderprogramms Talentförderung Plus.
Unsere Zielsetzung als Arbeitgeberin verfolgt drei Schwerpunkte:
Unternehmenskultur und Diversität – Stärkung des Commitment und Schaffung von Raum für Vielfalt. Messung: Mitarbeitendenbefragung und KPI-Fluktuation (2026/27).
Beschäftigungsfähigkeit und Resilienz – Unterstützung der individuellen Employability und Erhöhung der organisationalen Anpassungsfähigkeit. Messung: Senkung der Krankheitstage um 10 % bis 2027.
Nachwuchsförderung – Weiterentwicklung des Ausbildungsangebots und Stärkung der Attraktivität als Ausbildungsbetrieb sowie Talentmanagement in der Branche. Messung: 50% Mitarbeitende haben digitale Entwicklungspläne.
Gesundheit und Arbeitsumfeld. Neue Formate zur Stärkung der Resilienz werden entwickelt. Parallel entsteht ein Konzept für gesunde Grossraumbüros – mit Lärmschutz, Pflanzenkonzept, Hygienestandards und stillen Rückzugsorten.
Inklusion und Entwicklung. Der Prozess für inklusive Arbeitsplätze wird standardisiert. Das generelle Trainingsangebot wird überarbeitet, um zeitgemässe Kompetenzen gezielt zu fördern. Das HR-Controlling wird nach KPIs ausgebaut, um die Wirksamkeit der Massnahmen messbar zu machen.
Ausbildung: Roast & Host. Ab 2026 ist die Dolder Hotel AG Partnerin von Roast & Host –die vielseitige Zürcher Gastroausbildung - einem innovativen Ausbildungsprogramm des Gastrolehrverbunds Zürich. Junge Talente absolvieren eine zwei- oder dreijährige EFZ/EBA-Ausbildung in Küche oder Service und lernen durch ein Rotationsprinzip verschiedene Zürcher Gastronomiebetriebe kennen. Das Programm fördert Praxisnähe, Vielfalt und die Entlastung der Betriebe.
| Kennzahl | 2024 | 2025 |
|---|---|---|
| Gesamtzahl Mitarbeitende (Total, per 31.12.25) | 453 | 615 |
| – davon Frauen (%) | 49% | 51% |
| – davon Männer (%) | 51% | 49% |
| Vollzeitäquivalente (FTE, total) | 422 | 454 |
| Unbefristete Arbeitsverträge (Anzahl) | 409 | 589 |
| Lernende in Ausbildung | 23 | |
| Fluktuationsrate (%) | 31.87% |
| Kennzahl | 2024 | 2025 |
|---|---|---|
| Registrierbare Arbeitsunfälle (Anzahl) | 23 | 41 |
| Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen oder Erkrankungen | 0 | 0 |
Die Dolder Hotel AG verfügt über ein dokumentiertes Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz-System (ASGS), das in das integrierte Managementsystem nach ISO 9001:2015 eingebettet ist und regelmässig durch das Swiss Safety Center auditiert wird. Im Jahr 2025 wurden über 50 Kaderpersonen in neun Schulungen zu ihren Verantwortlichkeiten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz geschult – eine direkte Massnahme aus dem Audit 2024. Ergänzend finden regelmässig Trainings zu Evakuation, Erster Hilfe, Gewaltprävention und Brandschutz statt. Für 2026/2027 ist der Aufbau eines Business-Continuity-Managements (BCM) vorgesehen.
| Kennzahl | 2025 |
|---|---|
| Entgelt mindestens auf Niveau L-GAV / gesetzlicher Mindestlohn | Ja |
| Anteil Löhne Frauen über Minimallohn | 95.88% |
| Anteil Löhne Männer über Minimallohn | 95.58% |
| Anteil der Mitarbeitenden denen ein Pensionsfond angeboten wird | 100.00% |
| Durchschnittliche Weiterbildungsstunden Mitarbeiter:in / Mitarbeitende mit angebotener Aus- und Weiterbildung | 52.00% |
Die Dolder Hotel AG bekennt sich zu fairen und marktgerechten Löhnen und unterliegt dem Landesgesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe (L-GAV). Der L-GAV ist ein schweizweit verbindlicher Gesamtarbeitsvertrag, der die Mindestarbeitsbedingungen für die gesamte Gastgewerbebranche regelt. Er legt unter anderem Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Ferienansprüche, Überstundenregelungen sowie Weiterbildungsrechte für alle Mitarbeitenden im Gastgewerbe fest und gilt für Arbeitgebende und Arbeitnehmende gleichermassen. Im Jahr 2025 lagen mehr als 95% der Löhne über den Minimallöhnen nach L-GAV.
Lohngleichheit
Die Dolder Hotel AG hat 2021 eine Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysetool des Bundes (Logib) durchgeführt. Das Ergebnis: Die verbleibende, weder durch persönliche Qualifikationsmerkmale noch durch arbeitsplatzbezogene Merkmale erklärbare Lohndifferenz ist statistisch nicht signifikant von null verschieden – es besteht gemäss Logib kein Geschlechtseffekt. Die gesetzlich vorgeschriebene Analyse gemäss Gleichstellungsgesetz (GlG, Art. 13a) ist damit erfüllt. Eine Wiederholung ist bei bestätigter Lohngleichheit gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Verhältnis von Frauen und Männern in Führungspositionen
| Kennzahl | 2024 | 2025 |
|---|---|---|
| Führungskräfte gesamt* | 53 | 59 |
| davon weiblich | 27 (51 %) | 30 (51 %) |
| davon männlich | 26 (49 %) | 29 (49 %) |
*Als Führungskraft gelten Leitungsfunktionen bis und mit stellvertretendem Abteilungsleitung.
Die Achtung der Menschenrechte ist für die Dolder Hotel AG ein nicht verhandelbarer Grundsatz. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse hat bestätigt, dass insbesondere der Schutz vor Diskriminierung für unser Haus ein wesentliches Thema ist: Als international ausgerichteter Betrieb mit Gästen und Mitarbeitenden aus über 87 Nationen begegnen wir einer Vielfalt an kulturellen Prägungen und Erwartungen. Gerade in einem dienstleistungsintensiven Umfeld, in dem persönliche Interaktion im Mittelpunkt steht, ist eine klare Haltung gegen jede Form von Diskriminierung entscheidend – gegenüber Gästen ebenso wie gegenüber unseren Mitarbeitenden.
Verhaltenskodex C6, §61a
Die Dolder Hotel AG verfügt über einen umfassenden internen Verhaltenskodex («Rechte und Pflichten A bis Z»), der für die gesamte Unternehmensgruppe gilt. Ergänzend bestehen zwei spezifische Richtlinien: eine Richtlinie gegen Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz, die sexuelle Belästigung und jede Form geschlechtsbezogener, ethnischer oder herkunftsbedingter Diskriminierung adressiert, sowie eine Richtlinie gegen Mobbing am Arbeitsplatz, die systematisches Fehlverhalten am Arbeitsplatz definiert und klare Verfahrenswege vorgibt. Beide Richtlinien enthalten verbindliche Verhaltensstandards, definierte Anlaufstellen und abgestufte Sanktionen bis hin zur fristlosen Kündigung. Die Richtlinie gegen Belästigung und Diskriminierung schliesst ausdrücklich auch Vorfälle durch externe Personen – etwa Gäste oder Lieferanten – ein und sieht für solche Fälle ein abgestuftes Vorgehen bis zum Hausverbot vor.
| Thema (§61b) | Abgedeckt | Instrument |
|---|---|---|
| Kinderarbeit | Indirekt | Lieferantenkodex (UN-Kinderrechtskonvention) betrifft Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette |
| Zwangsarbeit | Indirekt | Lieferantenkodex (Schutz vor Ausbeutung) betrifft Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette |
| Menschenhandel | Nein | Nicht explizit adressiert |
| Diskriminierung | Ja | Richtlinie gegen Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz |
| Unfallverhütung | Ja | ASGS-System, Swiss Safety Center Audit |
| Sonstiges | Ja | Richtlinie gegen Mobbing am Arbeitsplatz |
Beschwerdemechanismus C6, §61c
Mitarbeitende können sich bei Belästigung, Diskriminierung oder Mobbing an ihre Linienvorgesetzten oder direkt an das Human Resources wenden. Ein formalisiertes Meldeformular steht zur Verfügung. Die vertrauliche Behandlung wird soweit rechtlich möglich gewährleistet. Sanktionen reichen je nach Schwere von einem schriftlichen Verweis bis zur fristlosen Kündigung.
Ergänzend zum formellen Beschwerdeweg stehen den Mitarbeitenden Beratungsangebote im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung zur Verfügung, darunter Mediation und vertrauliche Beratung durch die Abteilung Human Resources Development.
Vorfälle im Berichtsjahr C7, §62a
Die Dolder Hotel AG erfasst und bewertet systematisch alle gemeldeten Vorfälle im Zusammenhang mit Arbeits- und Menschenrechten in der eigenen Belegschaft – und nimmt jeden einzelnen Fall ernst. Im Berichtsjahr 2025 wurden keine Vorfälle in den Bereichen Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Menschenhandel registriert. Im Bereich Belästigung und Diskriminierung wurden Vorfälle gemeldet. Diese wurden umgehend untersucht, nach unseren internen Richtlinien behandelt und mit konsequenten Massnahmen beantwortet. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes werden keine Details zu Einzelfällen offengelegt. Geldbussen wegen Verletzungen von Arbeitnehmerrechten wurden nicht verzeichnet.
Umgang mit Belästigung und Diskriminierung C7, §62a
Die Dolder Hotel AG duldet keinerlei Form von Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz. Dieses Bekenntnis ist Teil unserer Unternehmenskultur und wird durch klare Richtlinien, Meldewege und Konsequenzen untermauert. Bei Verstössen gegen diesen Grundsatz ergreift die Dolder Hotel AG disziplinarische Massnahmen. Je nach Schwere des Vorfalls reichen diese von einer formellen Verwarnung über eine Versetzung bis hin zur fristlosen Kündigung. Ergänzend zu den internen Massnahmen können Vorfälle auch rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Betroffene Mitarbeitende werden ausdrücklich dazu aufgefordert, Vorfälle umgehend zu melden. Der primäre Ansprechpartner ist die direkte Vorgesetzte oder der direkte Vorgesetzte. Ist eine Meldung auf diesem Weg nicht möglich oder nicht zumutbar, steht das Human Resources Departement sowie zwei Mediator:innen als neutrale und vertrauliche Anlaufstelle zur Verfügung. Zusätzlich ist das interne Formular «Meldung von Belästigung oder Diskriminierung» auszufüllen.
Die detaillierten Regelungen sind in der Richtlinie «R Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz» festgehalten